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The Extensible HyperText Markup Language (automatische Übersetzung)

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< title>Cheaper durch das Dozen</title > < isbn:number>1568491379</isbn:number > < merkt > <! - - bilden Sie HTML das Rückstellungsnamespace für ein hypertextkommentar--> < p xmlns='http://www.w3.org/1999/xhtml ' > Dieses ist auch < ein href="http://www.w3.org/">online</a > vorhanden. </p > </Anmerkungen > </Buch > 3,2. BenutzercMittelcÜbereinstimmung Ein anpassendes Benutzermittel muß alle folgenden Kriterien treffen: 1. Zwecks mit der Empfehlung gleichbleibend sein XML 1,0 [ XML [ p.32 ] ], das Benutzermittel muß ein XHTML-Dokument für Wohlgeformtheit analysieren und auswerten. Wenn die Benutzermittelansprüche , um ein validierenbenutzermittel zu sein, muß es Dokumente gegen ihr bezogenes DTDs auch validieren entsprechend [ XML [ p.32 ] ]. 2. Wenn das Benutzermittel behauptet, Service zu stützen [ p.8 ] definiert innerhalb dieser Spezifikation oder erfordert durch diese Spezifikation durch normativen Hinweis, muß sie in den gleichbleibenden Weisen so tun mit der Definition des Service. 3. Wenn ein Benutzermittel ein XHTML-Dokument als generisches XML verarbeitet, erkennt es nur Attribute der Art Identifikation (d.h. die Kennzeichnung Attribut auf den meisten XHTML-Elementen) als Fragmentbezeichnern. 4. Wenn ein Benutzermittel ein Element antrifft, das es nicht erkennt, muß es des Elements verarbeiten Inhalt. 5. Wenn ein Benutzermittel ein Attribut antrifft, das es nicht erkennt, muß es das gesamte ignorieren Attributspezifikation (d.h., das Attribut und sein Wert). 6. Wenn ein Benutzermittel einen Attributwert antrifft, den es nicht erkennt, muß es die Rückstellung verwenden Attributwert. 7. Wenn er einen Wesenhinweis antrifft (anders als eins der Wesen definiert diesbezüglich Empfehlung oder in der XML-Empfehlung) für, welches das Benutzermittel verarbeitet hat keine Erklärung (die geschehen könnte, wenn die Erklärung in der externen Teilmenge ist, die Benutzer, den Vertreter nicht), der Wesenhinweis gelesen hat, sollte als die Buchstaben verarbeitet werden (beginnend mit dem Etzeichen und dem Ende mit dem Semi-colon) dieses bilden Sie das Wesen Hinweis. 8. Wenn Inhalt, Benutzervertreter verarbeitet wird, die Buchstaben oder Buchstabenwesen antreffen Hinweise, die erkannt werden, aber nicht renderable können andere ersetzen, die das übertragen gibt die gleiche Bedeutung oder muß das Dokument anzeigen, so daß es zu auf der Hand liegt der Benutzer, daß die normale Übertragung nicht stattgefunden hat. 9. Weißer Raum wird entsprechend den folgenden Richtlinien angefaßt. Die folgenden Buchstaben sind innen definiert [ XML [ p.32 ] ] weiße Raumbuchstaben: RAUM ( ) HORIZONTALE TABELLIERUNG ( ) WAGENRÜCKLAUF (Í) ZEILENVORSCHUB (Ê) - 11 - 3,2. BenutzercMittelcÜbereinstimmung XHTML 1,0: The Extensible HyperText Markup Language (Zweite Ausgabe)
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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